Erbe: Konten und Versicherung
Finanzkonten mit namentlich benannten Begünstigten oder Übertragungen im Todesfall können die örtlichen rechtlichen Verfahren umgehen – ebenso wie die Erträge aus Lebensversicherungen.
Manche Vermögenswerte lassen sich relativ leicht auf Begünstigte übertragen.
Bei einigen Arten von Finanzkonten, Rentenkonten und Versicherungspolicen mit namentlich genannten Begünstigten kann mitunter umgangen werden, wie man vor Ort rechtlich verfährt. Es ist gut, wenn Sie wissen, dass Ihr Nachlass direkt an den/die Begünstigte(n) übergeht.
Das Geld aus Treuhandvermögen kann mitunter ohne Berücksichtigung der jeweils geltenden Vorschriften übertragen werden. In der Regel richtet sich der Treuhänder nach den Bestimmungen des Treuhandkontos und verteilt die Vermögenswerte. Wenn Sie als Begünstigte(r) eines Treuhandkontos eingetragen sind, ist bei diesem in der Regel vorgegeben, wann und wie Sie auf das Treuhandvermögen zugreifen können.
Suchen nach Lebensversicherungspolicen
Viele Personen verfügen über ihren Arbeitgeber bereits über eine Lebensversicherung. Das kann ein guter Ausgangspunkt für die Suche nach einer Lebensversicherung sein, wenn Sie glauben, dass eine vorhanden ist, sie aber noch nicht gefunden wurde.
Es gibt noch weitere Wege, wie sie die Lebensversicherungspolicen ausfindig machen können.
- Ein Finanz- oder Steuerberater weiß womöglich von etwa vorhandenen Policen.
- Auf Bankauszügen oder Kreditkartenabrechnungen sind mitunter Abbuchungen durch das Versicherungsunternehmen aufgeführt. Es kann auch sein, dass Sie Post von einer Versicherungsgesellschaft erhalten.
- In der Einkommensteuererklärung können Zinserträge aus einer Versicherungspolice ausgewiesen werden.
So beantragen Sie Lebensversicherungsleistungen
Für Lebensversicherungspolicen muss man in der Regel nicht nach den jeweils üblichen rechtlichen Vorschriften vor Ort verfahren, so dass sich die Begünstigten direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden können. Je nach örtlichen Bestimmungen unterliegt der Ertrag möglicherweise nicht der Einkommens- oder Erbschaftssteuer. Ihr Steuerberater kann Ihnen hier weiterhelfen.
Zunächst müssen Sie sie über das Ableben informieren. Das Unternehmen müsste ein Formular oder einen Online-Link haben, über das bzw. den Sie den Anspruch geltend machen können. Normalerweise müssen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen.
Gibt es mehrere Begünstigte, muss jede Person separat einen Antrag auf Auszahlung der Versicherungsleistung stellen.
Rentenversicherungen
Rentenversicherungen sind Versicherungsverträge, die regelmäßige Zahlungen an den Versicherungsnehmer leisten – entweder sofort oder zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft. Manche Rentenversicherungen können nicht vererbt werden, da die Zahlungen beim Tod des Versicherungsnehmers eingestellt werden. Einige können jedoch auf einen bestimmten Begünstigten übergehen oder sind mit Sonderbestimmungen für die Übertragung auf einen Partner verbunden.
Da sie dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit geben, einen Begünstigten zu benennen, muss man bei vererbbaren Rentenversicherungen in der Regel nicht nach den jeweils üblichen rechtlichen Vorschriften vor Ort verfahren. Sie können sich an das Unternehmen wenden, um Anweisungen zur Eigentumsübertragung zu erhalten.
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